Schülerinnen und Schüler brauchen in den Ferien auch einen Test- oder Immunisierungsnachweis
Der Rhein-Sieg-Kreis schreibt auf seiner Homepage (Stand 01.10.2021):
"Grundsätzlich gilt: Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis oder eine Schulbescheinigung. Für die Ferien (11. bis 24. Oktober 2021) gilt diese Regelung allerdings durch die Neufassung der Corona-Schutzverordnung nicht! Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ab dem Schuleintritt dort, wo die 3G-Regel gilt, in den Herbstferien auch einen Test- oder Immunisierungsnachweis benötigen. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen weiterhin keinen Test, sie sind getesteten Personen gleichgestellt."
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www.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln